Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Verkaufs- u. Lieferbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer Geschäftsabschüsse, sie gelten aber auch für etwaige Nach- od. Ersatzlieferungen.
Nur die nachstehenden Bedingungen haben Gültigkeit für unsere Lieferungen, Bedingungen, die uns mit Bestellungen von Kunden zugehen, insbesondere Einkaufsbedingungen sind für uns nur nach schriftlicher Bestätigung bindend. Reklamationen (Garantieansprüche ausgenommen) müssen uns grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen, nach Erhalt der Ware, bekannt gegeben werden.
2. Angebote
Unsere Angebote sind vom Ausstellungsdatum an 30 Tage gültig. Übermittelte Unterlagen wie Prospekte, Datenblätter, technische Angaben, Maße und Gewichte sind branchenübliche Richtwerte. Wir behalten uns daher vor, auch nach Vertragsabschluss technische Änderungen an bestellten Lieferungen vorzunehmen. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterlegen unseren Urheberrecht und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager inkl. Verpackung. Für Preise und Rabatte sind Änderungen vorbehalten. Bei Zahlungseingang des Bestellers bzw. bei Antrag auf Ausgleichsverfahren od. Konkurs sind gewährte Bonifikationen hinfällig.
4. Annahme
Weigert sich der Käufer, das Kaufobjekt zum festgesetzten Zeitpunkt abzunehmen, so ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine Nachfrist von acht Tagen anzusetzen. Nach ungenützten Ablauf dieser Frist steht ihm die Wahl zwischen den beiden nachstehenden Möglichkeiten zu:
a.) Hinterlegung auf Gefahr und Kosten am Ort, wo sich die Sache befindet, Geltendmachung des vertraglichen Kaufpreises zuzüglich anfallender Kosten.
b.) Rücktritt vom Vertrag, wobei mindestens 25 % des Verkaufspreises vom Verkäufer als konventionsweise vereinbarter Schadenersatz beansprucht werden können. Der Nachweis eines größeren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
5. Lieferumfang
Dieser geht aus dem Angebot, wenn ein solches fehlt, aus dem Prospekt hervor.
Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass sämtliche bauseitigen Installationen vorhanden sind. Auch das Versetzen von Bodenwannen ist bauseits durchzuführen. Das Anschließen der Geräte muss auf Kosten des Bestellers durch konzessionierte Installations- Unternehmen durchgeführt werden.
6. Lieferfrist
Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, kann der Käufer deswegen den Auftrag nicht annullieren und hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung. Der Verkäufer wird erst durch die Ansetzung einer auf mindestens zwei Monate bemessenen Nachfrist in Lieferverzug versetzt. Wird auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, so ist der Käufer berechtigt, sofern er dies unverzüglich erklärt, auf die nachträgliche Lieferung zu verzichten oder vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen ist der Verkäufer zur Herausgabe der erhaltenen Anzahlung ohne Zinsen verpflichtet unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Käufers.
Die Lieferungs- und Nachfrist ruht, solange der Betrieb der Herstellerfirma oder des Verkäufers wegen Streiks, Aussperrungen, Transporthindernissen, Betriebsunterbrechungen infolge höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen od. Unruhen stillgelegt ist. Sofern der Verkäufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, 60 Tage nach Ablauf der vom Käufer angesetzten Nachfrist die Lieferung auszuführen, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei sie nur die erhaltenen Anzahlungen ohne Zinsen zurückbezahlen hat, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Käufers.
7. Zahlung
Soweit die Zahlungsbedingungen nicht schon bei Vertragsabschluss vereinbart werden, gelten die in unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine als verbindlich. Die Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber, alle Bankspesen, Zinsen etc. gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Kosten des Kontokorrentkredites einschließlich der Nebengebühren sowie Ersatz der außergerichtlichen Inkassospesen. Ferner sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nach unseren Ermessen zurückzuhalten. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen. Der Besteller kann über Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, nur im üblichen Geschäftsverkehr verfügen. Die Waren dürfen vor Erfüllung unserer Ansprüche weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller verpflichtet sich, uns über mögliche Pfändungen von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, sofort zu verständigen. Die entsprechenden Kosten der Intervention trägt der Besteller.
9. Garantie
Wird der Liefergegenstand binnen 6 Monaten ab Gefahrenübergang schadhaft, verpflichten wir uns, den Schaden auf unsere Kosten zu beheben. Bei Schäden zwischen 7. u. 12. Monat ab Gefahrenübergang verpflichten wir uns zum kostenlosen Ersatz des schadhaften Teils. Für die Reparatur anfallende Arbeitszeit und Fahrtkosten werden verrechnet. Voraussetzung für Garantieleistungen ist eine ordnungsgemäß durchgeführte Abnahme bzw. Übernahme. Kein Garantieanspruch besteht, wenn ein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen ist. Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre lt. den gesetzlichen Bestimmungen gültig seit dem 1.1.2002 beinhaltend der Beweisumkehr.
10. Kostentragung
Ausdrücklich wird vereinbart, dass uns keine Kostenbeteiligung hinsichtlich Bau, Strom, Wasser, Sanitäreinrichtungen, Abfall- u. Schuttentsorgung sowie Reinigung auferlegt werden kann, soweit derartige Kosten nicht nachweislich auf unsere Liefer- od. Montagetätigkeit zurückgehen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz.
12. Zusätzliche Vereinbarungen
Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese schriftlich zustande kommen und vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.